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Die Pendlerpauschale ist wieder da

Als unsere Regierung im Jahr 2007 die Kappung der Pendlerpauschale beschloss, ging ein Aufschrei der Entrüstung durchs Land. Ab diesem Zeitpunkt könne jeder der beruflich pendelt nur noch die Kosten ab dem 21. Km bei der Steuererklärung geltend machen. Das bedeutete für einen durchschnittlichen Verdiener der mehr als 20 km zur Arbeitsstelle fährt, einen Verlust von rund 350 €.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht entschieden, dass dies einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung bedeutet. Für die Jahre 2007 und 2008 kann nun wieder jeder Arbeitnehmer seine Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer voll als Werbungskosten in Anrechnung bringen.

Wie es für die folgenden Jahre aussehen wird steht allerdings noch in den Sternen. Für das Jahr 2009 ist wohl keine Änderung zu erwarten, denn 2009 ist Wahljahr und so ein heikles Thema wird im Wahlkampf mit Sicherheit ausgeklammert bleiben.

Keine Partei möchte sich die Chancen auf die Stimmen der Bürger durch einen voreiligen Gesetzentwurf verscherzen und so wird alles bleiben wie es ist. Ab 2010 können wir dann damit rechnen dass die Pauschale wohl gestrichen wird, vor allem wenn die von allen ja buchstäblich herbei geredete Rezession tatsächlich eintreten sollte.

Aber in diesem Frühjahr kann jeder Pendler mit einem „Konsumscheck“ von Finanzamt rechnen und nun liegt es an uns das Geld zum Wohle der Wirtschaft so schnell es geht unter die Leute zu bringen.

Also flux in den nächsten Laden und am besten alles gleich ausgeben. Wir alle sollten sehen, dass wir das Konsumklima ordentlich anheizen. Gegen diese Art von Klimaerwärmung wird selbst der Umweltminister keine Einwände haben!

 0815 Alltag: Finanziell
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